Stichprobe und Stichprobenziehung

Um die Vergleichbarkeit der Schulleistungen zwischen den Ländern zu gewährleisten, ist es von zentraler Bedeutung, vergleichbare Stichproben zu erstellen. Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen der Bildungssysteme in den teilnehmenden Ländern können die Zielpopulationen für die Stichproben nicht durch eine bestimmte Klassenstufe definiert werden. Damit trotzdem aussagekräftige Vergleiche zwischen den Ländern möglich sind, werden Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Altersstufe getestet.

PISA wählt als Zielpopulation die Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Erhebung im Alter zwischen 15 Jahren und 3 Monaten und 16 Jahren und 2 Monaten sind (vereinfachend spricht man von den 15‐jährigen Schülerinnen und Schülern). Die Zielgruppe wurde entsprechend gewählt, weil die obligatorische Schulzeit in den meisten Ländern in diesem Alter endet und deshalb verlässliche Vergleiche möglich sind.

Für die PISA‐Erhebungen werden in der Schweiz die Schülerinnen und Schüler der folgenden Bildungsinstitutionen miteinbezogen:

  • Sekundarstufe I: Schulen mit Grund- und erweiterten Anforderungen, Pro-/Langzeitgymnasien;
  • Sekundarstufe II: Gymnasiale Maturitätsschulen, Fachmittelschulen (FMS), Berufsbildung (Vorbereitung auf die Berufsmaturität), berufliche Grundbildungen (Lehre, Berufsfachschule, Attestausbildung), 10. Schuljahr, Vorkurse.

Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem zweistufigen Zufallsverfahren: In einem ersten Schritt werden die Schulen gezogen, bevor in einem zweiten Schritt innerhalb der gezogenen Schulen die Schülerinnen und Schüler zufällig ausgewählt werden. Bei Schulen mit geringer Schüleranzahl nehmen alle Schülerinnen und Schüler an der Erhebung teil.

Im Gegensatz zu den Erhebungen zwischen 2000 und 2012, wird seit 2015 die Stichprobe nicht mehr durch kantonale Zusatzstichproben ergänzt. Die Stichprobe von Schülerinnen und Schülern aus dem 11. Schuljahr HarmoS (entspr. der 9. Klasse), welche kantonale Vergleiche ermöglichte, wird nicht mehr gebildet. Kantonale Vergleiche werden seit 2016 mithilfe der Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen (ÜGK) durchgeführt. Im Kanton Tessin und im Kanton Basel-Landschaft wird für PISA 2025 eine Stichprobe der 15‐Jährigen gezogen, deren Umfang es erlaubt die Ergebnisse bei PISA auf internationalem Niveau zu vergleichen.

Die auf internationalen sowie wissenschaftlichen Standards beruhenden Stichprobenverfahren, die jeweils im Rahmen der PISA‐Erhebungen angewendet werden, erlauben Aussagen über die gesamte Population der 15‐jährigen Schülerinnen und Schüler eines Landes.

Die einzelnen Länder haben bei Bedarf und unter Genehmigung der internationalen Projektleitung die Möglichkeit, bis zu fünf Prozent der Population von den Erhebungen auszuschliessen. In der Schweiz werden Schülerinnen und Schüler ausgeschlossen, die (1) an Sonderschulen unterrichtet werden, (2) eine internationale Schule besuchen, (3) unter einer kognitiven oder funktionalen Beeinträchtigung leiden oder (4) über äusserst geringe Kenntnisse der Testsprache verfügen. Mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern, die in mindestens eine dieser vier Kategorien fallen, erlauben die Ergebnisse aus PISA Aussagen über die gesamte 15‐jährige Schülerschaft der Schweiz.