Wie werden Schüler/-innen ausgewählt? (Stichprobe)

Grundsätzlich kann jede Person für PISA ausgewählt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Erhebung im Alter zwischen 15 Jahren und 3 Monaten und 16 Jahren und 2 Monaten ist. Deshalb spricht man vereinfachend von den 15-jährigen Schülerinnen und Schülern, die bei PISA teilnehmen. Man hat dieses Alter gewählt, weil in den meisten Ländern die obligatorische Schulzeit in diesem Alter endet.

In der Schweiz werden dabei Schülerinnen und Schüler aus Schulen auf Sekundarstufe I ausgewählt (z.B. Sekundarschulen mit Grund- und erweiterten Anforderungen, Pro-/Langzeitgymnasien), aber auch solche aus Schulen auf Sekundarstufe II (z.B. gymnasiale Maturitätsschulen, Fachmittelschulen (FMS), Berufsbildungsschulen (Vorbereitung auf die Berufsmaturität) oder Schulen für berufliche Grundbildungen (Lehre, Berufsfachschule, Attestausbildung), für das 10. Schuljahr oder für Vorkurse.

Da nicht alle 15-jährigen Schülerinnen und Schüler der Schweiz getestet werden können, weil das zu viele wären, werden nach einem bestimmten Zufallsprinzip bestimmte Schülerinnen und Schüler ausgewählt. Dabei wird beispielsweise darauf geachtet, dass Schülerinnen und Schüler aus den verschiedenen Schulen in der Stichprobe anteilsmässig vertreten sind. So stehen dann die gewählten Schülerinnen und Schüler stellvertretend für alle 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in der Schweiz.

Das oben genannte bestimmte Zufallsprinzip ist ein Stichprobenziehungsverfahren, das auf internationalen und wissenschaftlichen Richtlinien beruht. In einem ersten Schritt werden die Schulen nach bestimmten Kriterien zufällig gezogen, bevor in einem zweiten Schritt innerhalb der gezogenen Schulen die Schülerinnen und Schüler nach bestimmten Kriterien zufällig ausgewählt werden. Bei Schulen mit geringer Schüleranzahl nehmen sogar alle 15-jährigen Schülerinnen und Schüler an der Erhebung teil.